Für Angestellte

Ihre Berufswahl haben Sie vor kurzem, oder bereits seit längerem getroffen und konzentrieren sich mit voller Kraft auf Ihre Arbeit. Gerade Auszubildende können in dieser Zeit, wenn das erste Geld verdient wird, die Vollkasko für´s Auto als selbstverständlicher erachten, als die Vollkasko Ihrer eigenen Arbeitskraft. Doch der Staat verlangt immer mehr Eigenverantwortung. So sind sich viele nicht bewusst, dass während der ersten Jahre gar kein Schutz besteht. Der sprichwörtliche Satz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ soll verdeutlichen, dass ein Verdrängen oder Aufschieben nicht unbedingt zu einer abgemilderten Behandlung im Leistungsfall führt.

Wenn möglich, sorgen Sie in jungen Jahren vor, damit Sie später nicht „alt aussehen“.

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